Führerschein-Umtausch
Der Bundesrat hat in einer Versammlung beschlossen, dass die Führerscheine ausgetauscht werden. Die neuen Dokumente haben, unabhängig von der Art der Fahrerlaubnis, eine Gültigkeit von 15 Jahren. Welche Gründe gibt es für den Tausch und bis wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen? Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
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Warum werden die Führerscheine überhaupt ausgetauscht?
Das neue Dokument soll europaweit die gleichen Standards aufweisen. Das soll die Fälschungssicherheit verbessern. Darüber hinaus wird mit dem Ablauf der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren das Lichtbild und enthaltenen Daten überprüft und ggf. aktualisiert.
Muss ich nach 15 Jahren erneut eine Fahrprüfung ablegen?
Eine Fahrprüfung muss nicht abgelegt werden. Wie beim Ausweis muss nach Ablauf der Frist lediglich ein neues Dokument ausgestellt werden. Auf die Art des Führerscheins oder die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit hat das keine Auswirkungen.
Welche Führerscheine müssen bis wann umgetauscht werden?
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden gelten folgende Fristen, bis zu denen der Führerschein umgetauscht werden sollte. Nach Ablauf dieser Frist ist der alte Führerschein ungültig.
In einer Sitzung am 11. Februar 2022 wurde einer Fristverlängerung für die Jahre 1953 - 1958 zugestimmt. Führerscheinbesitzer mit Geburtsjahr in diesem Zeitraum haben nun noch bis zum 19. Juli 2022 Zeit, ihren Führerschein gegen ein neues Dokument umzutauschen.
Dokumente zur Fahrerlaubnis, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen zu folgenden Fristen umgetauscht worden sein:
Wie funktioniert der Umtausch der Fahrerlaubnis?
Der Führerschein kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgetauscht werden. Teilweise ist dies aber auch auf der Gemeinde bzw. im Bürgeramt möglich. Zum Umtausch bei der Behörde sollten Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein aktuelles, biometrisches Lichtbild und ihren alten Führerschein im Original mitbringen. Wer seinen alten Führerschein behalten möchte, kann die ungültig gemachte Fahrerlaubnis auch wieder mitnehmen.
Mehr Informationen zu den aktuellen Fristen und die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr hier oder hier.
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